Regionalplanung
Die Regionalplanung fällt in den Aufgabenbereich der Regionen. Die Regionen sorgen gemäss Art. 17 KRG für die nachhaltige räumliche Entwicklung in ihrem Gebiet. Sie erfüllen insbesondere Aufgaben, die ihnen aufgrund der Raumplanungsgesetzgebung und des kantonalen Richtplans zufallen oder die sich aus der Regional- und Agglomerationspolitik oder weiteren raumwirksamen Politikbereichen ergeben. Sie tragen zur stufengerechten Umsetzung des kantonalen Richtplans bei. Auf dieser Seite informiert die Region Plessur über die wichtigsten Bestandteile und aktuelle Themen ihrer Regionalplanung.
Die Regionalplanung fällt in den Aufgabenbereich der Regionen. Die Regionen sorgen gemäss Art. 17 KRG für die nachhaltige räumliche Entwicklung in ihrem Gebiet. Sie erfüllen insbesondere Aufgaben, die ihnen aufgrund der Raumplanungsgesetzgebung und des kantonalen Richtplans zufallen oder die sich aus der Regional- und Agglomerationspolitik oder weiteren raumwirksamen Politikbereichen ergeben. Sie tragen zur stufengerechten Umsetzung des kantonalen Richtplans bei. Auf dieser Seite informiert die Region Plessur über die wichtigsten Bestandteile und aktuelle Themen ihrer Regionalplanung.
Die STW AG für Raumplanung darf seit einigen Jahren die Region Plessur in raumplanerischen Belangen beraten und unterstützen. Diese Aufgabe nimmt Nina Eichholz, Projektleiterin STW AG, wahr.
Regionales Raumkonzept (RegRK)
Mit dem Regionalen Raumkonzept legt die Region Plessur ihre langfristigen Ziele und Strategien zur Raumnutzung fest. Es dient der Region damit als Positionierung nach Aussen sowie als Orientierungshilfe und Argumentationsbasis für die angestrebte räumliche Entwicklung innerhalb der Region. Es bildet ausserdem die Basis für die regionale Richtplanung.
Regionales Raumkonzept: Karte Plessur
Öffentliche Planauflage finden Sie hier.
Regionale Richtplanung (RRIP)
Die regionale Richtplanung ist fester Bestandteil der Raumordnungspolitik Graubündens. Die Richtplanung ist eine Verbundaufgabe zwischen dem Kanton und den Regionen. Einerseits wird der kantonale Richtplan durch die regionale Richtplanung konkretisiert und regionsspezifisch umgesetzt. Anderseits schaffen die regionalen Richtpläne wichtige Bausteine für den kantonalen Richtplan.
Die regionale Richtplanung gliedert sich in verschiedene Themenbereiche (siehe Abbildung unten). Es handelt sich um eine rollende Planung, d.h. sie wird periodisch überprüft und bei sich ändernden Gegebenheiten oder aufgrund aktueller Projekte aktualisiert.
Die regionalen Richtpläne werden von der Region beschlossen und mit der Genehmigung durch die Regierung für die Behörden im Kanton verbindlich. Die rechtskräftigen regionalen Richtpläne sind auf der Homepage des ARE Graubünden einsehbar.
Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.