Öffentliche Auflagen
Richtplan Siedlung – Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Richtplanung Graubünden / Region Plessur
1. Anpassung des kantonalen Richtplans Teil Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kap. 5.2)
Der Richtplan Graubünden wird in der Region Plessur im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kapitel 5.2) angepasst. Mit der Richtplananpassung erfolgt die erstmalige Festsetzung des Siedlungsgebietes für die Region Plessur sowie die Präzisierung der Standortprofile der Arbeitsgebiete.
Die folgenden Dokumente des kantonalen Richtplans liegen öffentlich auf:
- Richtplankarte (Ausschnitt 1:50’000)
- Objektlisten Kap. 5.2.1 Siedlungsgebiet und Kap 5.2.3 Arbeitsgebiete (Auszug Region Plessur)
- Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung
- Beilagen (Objektblätter Erweiterungen und Verlagerungen Siedlungsgebiet, Übersichtsplan und Tabelle Anpassungen Siedlungsgebiet Region Plessur, Bewertungstabelle Standortevaluation Arbeitsgebiet Chur)
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art.7 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die Unterlagen liegen – in Koordination mit dem regionalen Richtplan Plessur – vom 16. August bis 14. September 2024 öffentlich auf (30 Tage).
Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur
- Geschäftsstelle der Region Plessur, Rathaus, Poststrasse 33, 7000 Chur
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/ Schalteröffnungszeiten möglich.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 14. September 2024 dem Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur oder der Region Plessur (Rathaus, Poststrasse 33, Postfach 810, 7001 Chur oder region-plessur@chur.ch) eingereicht werden.
2. Anpassung des regionalen Richtplans Siedlung Region Plessur
Der Richtplan der Region Plessur wird im Bereich Siedlung angepasst. Mit der Richtplananpassung erfolgt unter anderem die erstmalige Festsetzung des Siedlungsgebietes für die Region Plessur. In Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage des regionalen Richtplans Plessur Teil Siedlung statt.
Die folgenden Dokumente des regionalen Richtplans liegen öffentlich auf:
- Richtplankarte 1:20’000
- Richtplantext (inkl. Objektlisten)
- Objektblätter Erweiterungen und Verlagerungen Siedlungsgebiet
- Objektblätter Arbeitsgebiete
- Auswertung Vorprüfung
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art.11 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage können alle interessierten Kreise schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die Unterlagen liegen – in Koordination mit dem kantonalen Richtplan – vom 16. August bis 14. September 2024 öffentlich auf (30 Tage).
Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Geschäftsstelle der Region Plessur, Rathaus, Poststrasse 33, 7000 Chur
- Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/ Schalteröffnungszeiten möglich.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 14. September 2024 an die Region Plessur (Rathaus, Poststrasse 33, Postfach 810, 7001 Chur oder region-plessur@chur.ch) eingereicht werden.