Das Zuständigkeitsgebiet der Berufsbeistandschaft umfasst die Gemeinden Arosa, Chur und Churwalden.
Die Region Plessur hat die Führung der Dienststelle Berufsbeistandschaft an die Stadt Chur übertragen.
Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft Plessur sind im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nordbünden für die Durchführung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuständig. Im Rahmen der errichteten Mandate werden Personen in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen unterstützt und in ihrer Lebensgestaltung unter Einbezug des sozialen Umfeldes beraten.
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